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   BVerwG, 11.07.2019 - 3 B 15.18   

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BVerwG, 11.07.2019 - 3 B 15.18 (https://dejure.org/2019,26425)
BVerwG, Entscheidung vom 11.07.2019 - 3 B 15.18 (https://dejure.org/2019,26425)
BVerwG, Entscheidung vom 11. Juli 2019 - 3 B 15.18 (https://dejure.org/2019,26425)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um Lärmschutzvorkehrungen; Vorliegen von Verfahrensmängeln; Verfahrensfehlerhafte Einstufung als Gewerbegebiet; Aufklärungspflicht des Gerichts hinsichtlich nächtlicher Rangierfahrten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    VwGO § 132 Abs. 2 Nr. 3 ; VwGO § 108 Abs. 1 S. 1
    Anspruch auf Ergänzung eines Planfeststellungsbeschlusses um Lärmschutzvorkehrungen; Vorliegen von Verfahrensmängeln; Verfahrensfehlerhafte Einstufung als Gewerbegebiet; Aufklärungspflicht des Gerichts hinsichtlich nächtlicher Rangierfahrten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 22.07.2016 - 3 B 31.16

    Begehren der Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses für den Neubau einer

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2019 - 3 B 15.18
    Die auf dessen Ergänzung um weitere Schallschutzauflagen zugunsten des Grundstücks gerichtete Klage hat der Verwaltungsgerichtshof - nach erster Klageabweisung und Zurückverweisung der Sache durch das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 3 B 31.16 - juris) - mit Urteil vom 23. November 2017 erneut abgewiesen.

    Entsprechendes gilt für ältere Lärmkarten, die dem Senat im Beschwerdeverfahren BVerwG 3 B 31.16 vorlagen.

  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2019 - 3 B 15.18
    Stützt sich ein Bevollmächtigter auf Vortrag eines Beteiligten oder Dritter, ist eine eigene Sichtung, Prüfung und rechtliche Durchdringung des Vortrags erforderlich; eine bloße Bezugnahme oder Weiterleitung von Unterlagen, auch mit dem Hinweis des Bevollmächtigten, er mache sich diese zu eigen, genügt nicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. April 2014 - 9 A 25.12 - BVerwGE 149, 289 Rn. 16 m.w.N.; Czybulka/Siegel, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 67 Rn. 56).
  • BVerwG, 03.03.2016 - 3 PKH 3.15

    Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung; Soldat auf Zeit; Unteroffizier; Umwandlung

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2019 - 3 B 15.18
    Der Kläger beanstandet hiergegen im Wesentlichen die Sachverhalts- und Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichtshofs, die jedoch dem materiellen Recht zugeordnet ist, sodass Fehler in dieser Hinsicht in der Regel keinen Verfahrensmangel begründen können (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 3. März 2016 - 3 PKH 3.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:030316B3PKH3.15.0] - juris Rn. 9 m.w.N., insoweit nicht in Buchholz 428.6 § 1 VwRehaG Nr. 10 abgedruckt).
  • BVerwG, 13.12.2018 - 3 A 17.15

    Ausbau der Bahnstrecke Oberhausen - Emmerich: Bundesverwaltungsgericht weist

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2019 - 3 B 15.18
    Nur ergänzend ist anzumerken, dass sich der Verwaltungsgerichtshof mit seinem rechtlichen Ansatz in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts befindet (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 3 A 17.15 [ECLI:DE:BVerwG:2018:131218U3A17.15.0] - juris, Leitsatz 1 und Rn. 31 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 06.09.2018 - 3 A 15.15

    VDE 8.1 Nürnberg - Ebensfeld: Klagen gegen den Ausbau der Bahnstrecke im

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2019 - 3 B 15.18
    Die Schall 03 verlangt eine Berechnung der Beurteilungspegel grundsätzlich unter Heranziehung der tatsächlichen Parameter des Verkehrs, sieht insofern eine Einzelfallbetrachtung vor, und erlaubt die Verwendung pauschalierender oder typisierender Einsatzwerte vor allem dort, wo die tatsächlichen Verhältnisse nicht bekannt sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. September 2018 - 3 A 15.15 [ECLI:DE:BVerwG:2018:060918U3A15.15.0] - NVwZ 2019, 313 Rn. 23 zu den anzusetzenden Zuglängen).
  • BVerwG, 17.02.2017 - 5 B 16.16

    Einordnung der Berufsakademie nach Art und Inhalt der Ausbildung als Hochschule

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2019 - 3 B 15.18
    Deren Nichtbeachtung ist nur dann verfahrensfehlerhaft, wenn sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen hätten aufdrängen müssen (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. Februar 2017 - 5 B 16.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:170217B5B16.16.0] - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 12.07.2018 - 7 B 15.17

    Rechtmäßigkeit eines Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung und den

    Auszug aus BVerwG, 11.07.2019 - 3 B 15.18
    Bei der Mehrfachbegründung einer Entscheidung kann die Revision nur zugelassen werden, wenn hinsichtlich jeder Begründung ein Zulassungsgrund geltend gemacht wird und vorliegt (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Juli 2018 - 7 B 15.17 - juris Rn. 11 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.01.2022 - 10 M 6/21

    Vertretungszwang vor dem Oberverwaltungsgericht

    Daher genügt es den Anforderungen des Vertretungszwangs nicht, wenn ein Rechtsanwalt - wie hier - auf die Ausführungen des Vertretenen offen Bezug nimmt und sich diese zu eigen macht, ohne dass erkennbar wird, dass er den Streitstoff selbst gesichtet, geprüft und rechtlich durchdrungen hat (BVerwG, Beschl. v. 15. November 2019 - 5 B 18.19 - und v. 11. Juli 2019 - 3 B 15.18 -, jeweils zit. nach JURIS, m. w. N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 9. Juli 2021 - 18 A 3366/19 -, zit. nach JURIS).
  • VGH Bayern, 18.03.2024 - 8 ZB 23.1613

    Berufungszulassung (abgelehnt), öffentliche Einrichtung zur Abwasserbeseitigung,

    Sie hängt von den tatsächlichen Umständen des konkreten Einzelfalls ab und ist einer allgemein gültigen Klärung in einem Berufungsverfahren nicht zugänglich (vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2019 - 3 B 15.18 - juris Rn. 17; Kuhlmann in Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 124 Rn. 35).
  • VGH Bayern, 02.08.2022 - 8 ZB 21.2339

    Anspruch auf Beseitigung eines verrohrten Grabens und eines Mischwasserkanals

    Sie hängt von den tatsächlichen Umständen des konkreten Einzelfalls ab und ist einer allgemein gültigen Klärung in einem Berufungsverfahren nicht zugänglich (vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2019 - 3 B 15.18 - juris Rn. 17; Kuhlmann in Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 124 Rn. 35).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2020 - 8 A 3269/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 3 B 15.18 -, juris Rn. 11.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.10.2019 - 8 A 3309/17

    Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung für Windenergieanlagen; Auswirkungen

    vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 3 B 15.18 -, juris Rn. 11.
  • VGH Bayern, 08.05.2023 - 8 ZB 22.2287

    Zur Verwirkung des Rechts auf Widerruf der Freigabe eines Grundstücks für den

    Hierzu ist höchstrichterlich geklärt, dass es eine feste zeitliche Grenze nicht gibt (vgl. oben Rn. 23; BVerwG, B.v. 15.1.2020 - 2 B 38.19 - IÖD 2020, 103 = juris Rn. 12); die Frage lässt sich fallübergreifend weder bejahen noch verneinen und ist damit einer allgemein gültigen Klärung in einem Berufungsverfahren nicht zugänglich (vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2019 - 3 B 15.18 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 29.04.2022 - 22 ZB 20.1957

    Klagerücknahmefiktion wegen Nichtbetreibens des Verfahrens

    3.2 Vorliegend braucht der Frage nicht weiter nachgegangen zu werden, inwieweit auch für ein Betreiben nach § 92 Abs. 2 Satz 1 VwGO im Falle des Vertretungszwangs gem. § 67 Abs. 4 VwGO eine eigene Sichtung, Prüfung und rechtliche Durchdringung des Vortrags erforderlich ist, so dass eine bloße Bezugnahme oder Weiterleitung von Unterlagen eines Beteiligten oder Dritter, auch mit dem Hinweis des Bevollmächtigten, er mache sich diese zu eigen, grundsätzlich nicht genügt (vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2019 - 3 B 15.18 - juris Rn. 6; B.v. 11.12.2012 - 8 B 58.12 - juris Rn. 16, jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 8 ZB 21.3252

    Erlaubnis zur Wasserentnahme und Fischereirecht

    betrifft in der Sache die einzelfallbezogene Anwendung des wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebots, das eine Abwägung der widerstreitenden Belange der jeweils konkurrierenden Gewässerbenutzer erfordert (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2021 - 8 ZB 21.1100 - juris Rn. 12 m.w.N.); sie lässt sich fallübergreifend weder bejahen noch verneinen und ist damit einer allgemein gültigen Klärung in einem Berufungsverfahren nicht zugänglich (vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2019 - 3 B 15.18 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 04.02.2022 - 8 ZB 21.1781

    Drittanfechtung einer gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis zum Einleiten von

    betrifft in der Sache die einzelfallbezogene Anwendung des wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebots, das eine Abwägung der widerstreitenden Belange der jeweils konkurrierenden Gewässerbenutzer erfordert (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2021 - 8 ZB 21.1100 - juris Rn. 12 m.w.N.); sie lässt sich fallübergreifend weder bejahen noch verneinen und ist damit einer allgemein gültigen Klärung in einem Berufungsverfahren nicht zugänglich (vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2019 - 3 B 15.18 - juris Rn. 17).
  • VGH Bayern, 25.04.2022 - 8 ZB 21.3254

    Zulassungsantrag, Bescheid, Versorgung, Beweisantrag, Darlegungsanforderungen,

    betrifft in der Sache die einzelfallbezogene Anwendung des wasserrechtlichen Rücksichtnahmegebots, das eine Abwägung der widerstreitenden Belange der jeweils konkurrierenden Gewässerbenutzer erfordert (vgl. BayVGH, B.v. 10.8.2021 - 8 ZB 21.1100 - juris Rn. 12 m.w.N.); sie lässt sich fallübergreifend weder bejahen noch verneinen und ist damit einer allgemein gültigen Klärung in einem Berufungsverfahren nicht zugänglich (vgl. BVerwG, B.v. 11.7.2019 - 3 B 15.18 - juris Rn. 17).
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